Lebens!Nah

Nahversorgung – bringen wir Leben in Ihre Region!

Nahversorgung bedeutet Aktivität, Energie und Lebensqualität in den steirischen Regionen. Sie hilft, Arbeitsplätze und Ausbildungsstätten außerhalb der Ballungszentren zu erhalten. Deshalb unterstützt die Förderungsaktion Lebens!Nah Sie als NahversorgerIn bei Investitionen und Online-Marketing-Maßnahmen.

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Nahversorgung – es braucht eine Trendwende

15 Minuten Autofahrt bis in die nächste größere Ortschaft: Bis vor kurzem mussten die Bürgerinnen und Bürger der südoststeirischen Gemeinde Kapfenstein diese in Kauf nehmen, um sich mit Grundnahrungsmitteln wie Brot oder Milch zu versorgen. Nun gibt es im Ort wieder einen Lebensmittelhandel und der Einkauf kann bequem zu Fuß erledigt werden.

Faktum ist: Nahversorgung ist das Um und Auf für Lebensqualität. Ein regionaler Versorger ist mehr als ein Geschäft, das Waren verkauft: Er ist ein Ort sozialer Begegnung, ein Treffpunkt für Austausch und der Kommunikation. Faktum ist auch, dass Nahversorgungsbetriebe in vielen steirischen Gemeinden das Handtuch werfen, weil sie nicht ausreichend Gewinn erwirtschaften. Damit zusammenhängend gehen regionale Arbeitsplätze verloren und Ausbildungsstätten schließen. Eine Entwicklung, der die SFG entschieden entgegensteuert.

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Thomas und Lisa-Marie Rosenberger, Bioinsel

„Was wir nicht haben, braucht man nicht.“

8.000 Produkte auf 400 Quadratmetern, darunter 100 Sorten Käse und 200 Weine: Die Bioinsel Rosenberger in Weiz verbindet Genuss mit Verantwortung und residiert – SFG-gefördert – seit kurzem an neu ausgebautem Standort.

David geht Hand in Hand mit Goliath

Auch in der Nahversorgung gilt: Um am Markt bestehen zu können, muss man sich weiterentwickeln. Sind Ihre Ausstattung, Geräte und Maschinen am Puls der Zeit? Und ohne Online-Präsenz geht sowieso gar nichts: Im Jahr 2018 kauften bereits sechs von zehn ÖsterreicherInnen im Internet ein. Und so wird, was internationale Konzerne heute bereits vormachen, künftig auch in die Nahversorgung einziehen: die Onlinebestellung bzw. der Onlineeinkauf.

Springen Sie auf und nutzen Sie die Digitalisierung zu Ihrem geschäftlichen Vorteil. Machen Sie Ihr Unternehmen online sichtbar und sprechen Sie so neue Kundschaft an. Bespielen Sie Social-Media- und Vermarktungsplattformen. Lassen Sie Ihren Kundinnen und Kunden elektronisch bezahlen und verwalten Sie die Belege elektronisch. Bei all diesen Schritten können Sie sich auf unseren 30-prozentigen Zuschuss verlassen.

FÜR WENN?

  • Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten,
  • über 50% des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften,
  • als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen),
  • bzw. als Kleinbetrieb eingestuft werden (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebenmittelhandel mit Vollsortiment),
  • und deren Unternehmensstandort in der Steiermarak liegt.

FÜR WENN NICHT?

  • Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe, z.B. Tourismus-, Gastronomie- und Landwirtschaftsbetriebe
  • Handelsunternehmen, die Ihre Güter ausschließlicher online vertreiben (kein stationäres Geschäft)
  • UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
  • Privatpersonen

WOFÜR?

  • Investitionen ab 20.000 Euro wie z.B. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung inkl. digitaler Infrastruktur (z.B. Hardware und Software) sowie bauliche Maßnahmen (max. 30.000 Euro anrechenbar) primär im Zusammenhang mit der Verbesserung von Herstellung und Präsentation der Waren und Dienstleistungen.

WIE VIEL?

  • Projektvolumen: mindestens 20.000 Euro
  • Förderquote: 15 % + maximal 5% Innovationsbonus
  • maximale Förderung: 15.000 Euro zzgl. Bonus

WICHTIGE HINWEISE:

  • Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden. Wir können nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
  • Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie noch keine Förderungszusage erhalten haben.
  • Die Förderung wird erst nach Projektende ausgezahlt.

FÜR WENN?

  • Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten,
  • über 50 % des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften,
  • als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen),
  • bzw. als Kleinbetrieb eingestuft werden (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment),
  • und deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.

FÜR WENN NICHT?

  • Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe, z.B. Tourismus-, Gastronomie- und Landwirtschaftsbetriebe
  • Handelsunternehmen, die ihre Güter ausschließlicher online vertreiben (kein stationäres Geschäft)
  • UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
  • Privatpersonen

WOFÜR?

  • Erstellung und Neugestaltung von Website und Online-Shop (inkl. Integration E-Payment)
  • Design und Programmierung einer App
  • Produktion und Schaltung von Webvideos
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Social-Media-Kampagnen
  • erstmalige Präsenz auf Online-Vermarktungsplattformen (einmal je Plattform)

WIE VIEL?

  • Projektvolumen: mindestens 3.000 Euro
  • Förderquote: 30 % Basisförderung
  • maximale Förderung: 1.500 Euro

WICHTIGE HINWEISE:

  • Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden. Wir können nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
  • Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie noch keine Förderungszusage erhalten haben.
  • Unternehmen können die Förderung für Online-Marketing-Projekte einmal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
  • Die Förderung wird erst nach Projektende ausgezahlt.

Prozess

Sie planen ein Projekt und möchten wissen, ob dieses durch die Förderungsaktion Lebens!Nah unterstützt werden kann? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Reichen Sie Ihren Antrag online über unser Förderungsportal ein!

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!

Wir schauen uns Ihr Projekt genau an.

Wenn Ihr Projekt grundsätzlich förderbar ist, erhalten Sie von uns eine Förderungszusage. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von uns eine Förderungszusage erhalten haben.

Wichtig: Bitte kontaktieren Sie uns gleich, wenn sich etwas ändert.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

Schicken Sie uns Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.

Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen und beschließen gegebenenfalls Ihre Förderung. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir das Geld auf Ihr Konto.

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